Amtsvormundschaft

Die Amtsvormundschaft des Sozialzentrums Höfe leistet gesetzliche, durch die Vormundschafts-behörden angeordnete Hilfe an Eltern, für Kinder oder für Erwachsene. Das Ziel ist stets Lebenshilfe im weitesten Sinne und der Schutz der betreuten Personen.

Zu ihren Kernaufgaben gehören das Führen von Beistand- und Vormundschaften mit unter-schiedlichen Aufträgen. Dabei kann es zum Beispiel um die Abklärungen von Vaterschaften, Kindesschutz in Gewaltsituationen, Besitzstandsicherung bei unmündigen Kindern, bei denen ein oder beide Elternteile gestorben sind, um die persönliche Fürsorge Erwachsener oder um die Einkommen und Vermögensverwaltung bei älteren Menschen gehen.

Diese Leistungen werden ausschließlich für die Einwohnerinnen und Einwohner der drei Gemeinden Freienbach, Feusisberg und Wollerau erbracht.

Zuständig für die Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen sind die Vormundschafts-behörden Feusisberg, Freienbach und Wollerau. Die Vormundschaftsbehörde der Wohnsitz-gemeinde klärt die Sachverhalte ab und beschliesst im begründeten Fall die notwendigen Massnahmen.

 

Direktnummer der Amtsvormundschaft: 055 416 94 80

 


Gesetze und Richtlinien

 

 

 


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Begegnungsplätze: Badi Freienbach

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